Herzlich Willkommen bei der Tafel Roth e.V.

LEBENSMITTEL RETTEN. MENSCHEN HELFEN, das ist unser Ziel.

In Deutschland werden täglich etliche Tonnen Lebensmittel vernichtet so auch im Landkreis Roth, obwohl sie noch verzehrfähig sind. Gleichzeitig herrscht bei vielen Menschen Mangel. Die gemeinnützige Tafel Roth e.V. schafft einen Ausgleich: Sie sammelt mit Ehrenamtlichen Helfern/innen überschüssige, qualitativ einwandfreie Lebensmittel und verteilt diese an sozial- und wirtschaftlich Benachteiligte.

Mit unsrer schnellen und unbürokratischen Hilfe lindert die Tafel Roth e.V. die Folgen von Armut in einer reichen Gesellschaft - und stehen für Solidarität und Mitmenschlichkeit.

Die Tafel ist eine soziale Bewegung unserer Zeit. Unterstützen Sie uns: mit ehrenamtlichem Engagement, einer Spende oder ideell. Jede Hilfe ist willkommen!

Neuigkeiten

Wer gilt als bedürftig?

Häufig hängt die Bedürftigkeit mit längerer Arbeitslosigkeit zusammen. Langzeitarbeitslose erhalten nach Überprüfung durch das Jobcenter  Arbeitslosengeld  II. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich danach, ob die Betroffenen zusätzliches Einkommen oder Vermögen besitzen, das für die Lebenshaltung genutzt werden kann. Ebenso können Rentner, Alleinerziehende oder Geringverdiener einen Ausweis erhalten. Mit dem Ausweis sind Sie berechtigt, einmal in der Woche einzukaufen. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden zusätzliche Einkommen zugrunde gelegt.

Bei unseren Überprüfungen der Einkommenshöhen müssen wir immer wieder feststellen, dass erschreckend viele Rentnerinnen und Rentner mitunter weit unter diesen Einkommensgrenzen liegen. Ebenso sind unter den Bedürftigen viele alleinerziehende Mütter oder Väter oder Personen mit Zeitverträgen.

Personen, die Mitteilungen des Jobcenters vorlegen können, wonach sie einschließlich des Arbeitslosengeldes nicht über mehr als 1000,- Euro verfügen, können  von der Tafel Roth e. V.  einen Ausweis erhalten.  Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden zusätzliche Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze zugrunde gelegt. Gleiches gilt für Rentner oder Geringverdiener.

Die Einkommensgrenzen für Einzelpersonen beträgt 1000,00 Euro. Jeder weitere Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft/ Familie darf zusätzlich 400,00 Euro Einkommen haben. Für Kinder unter 16 Jahre bzw. sich in Ausbildung befinden werden 250,00 Euro akzeptiert.

Sind Sie bedürftig?

Wenn Sie bedürftig sind helfen wir Ihnen gern. Sie benötigen einen Tafelausweis, um Lebensmittel von der Tafel Roth e. V. zu erhalten.

Antragstellung

Antragsstellung:

Anträge auf Ausstellung eines Tafelausweises können bei der Tafel Roth e. V. in Ihren Ausgabestellen abgegeben werden.

In den Ausgabestellen Roth und Hilpoltstein ist dies während der Ausgabezeiten möglich.

Dokumente

Benötigte Dokumente für die Antragsstellung:

  • Mitteilungen des Jobcenters über die Höhe des
    Arbeitslosengeldes I oder II
  • Verdienstbescheinigungen oder Rentenmitteilungen
  • Mietverträge
  • Personalausweise

Hier gibt es weitere Links

Hast Du Interesse mehr über die TAFEL-JUGEND zuerfahren oder sollen Formluare heruntergeladen werden ???

Dann ist das genau richtig hier.