Ausgabestellen
Ausgabestellen der Tafel Roth e. V.
Standort Roth
Wegbeschreibung zur Ausgabestelle Roth
Name
Julius-Leber-Str. 12
91154 Roth (Mfr.)
Tel. (09171) 85 09 332
Öffnungszeiten: jeden Samstag von 13:30 - 16:00 Uhr
Standort Hilpoltstein
Wegbeschreibung zur Ausgabestelle Hilpoltstein
Name
Drei-Eichen-Str. 2A
91161 Hilpoltstein
Tel.: (09171) 85 09 338
Öffnungszeiten: jeden Mittwoch von 13:30 - 15:30 Uhr
Standort Greding
Wegbeschreibung zur Ausgabestelle Greding
Name
Kindinger St. 15
91171 Greding
Tel.: (08463) 60 12 07
Öffnungszeiten: jeden Donnerstag von 14:30 - 16:00 Uhr
Wer kann bei der Tafel Lebensmittel erhalten?
Voraussetzungen für das Erhalten von Lebensmitteln sind:
der Bezug von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung oder
ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente
Bitte beachten Sie:
Für das Abholen von Lebensmitteln wird der Tafel-Ausweis benötigt. Zudem erfolgt die Ausgabe nur in der vereinbarten Ausgabestelle und auch nur im vorgegebenen Zeitfenster.
Wie bekommt man Lebensmittel?
Ein Tafel-Ausweis wird für den Erhalt von Lebensmittel benötigt. Auf ihm sind der Name der bezugsberechtigten Person sowie die Anzahl der mit ihr in einem Haushalt Lebenden vermerkt. Mit dem Ausweis können alle 7 Tage bei der vereinbarten Ausgabestelle Lebensmittel abgeholt werden.
Für die Ausstellung des Tafel-Ausweises werden der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt. Auch sind Einkommensnachweise (Bescheide über Sozialleistungen, etc.) als Nachweis für die Bedürftigkeit vorzulegen.
Was für Lebensmittel bekommt man bei der Tafel?
Mit dem Tafel-Ausweis erhält man bei den Ausgabestellen alle 7 Tage einwandfreie Lebensmittel. Für die Übergabe der Lebensmittel ist ein bestimmtes Zeitfenster festgelegt. Die Abholung der Lebensmittel muss unbedingt in diesem Zeitfenster erfolgen!
Die meisten ausgegebenen Lebensmittel sind gespendet worden. Es kann also auch nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt worden ist. Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse werden bei der Zuteilung der Lebensmittel berücksichtigt.
Für die Lebensmittel ist ein symbolischer Betrag in folgender Höhe bar zu bezahlen.
1 Personenhaushalt 2 €
2 Personenhaushalt 3 €
3 Personenhaushalt und mehr 4 €